Dieser Artikel wurde maschinell übersetzt und enthält unter Umständen Übersetzungsfehler.

Informationen zu und Einschränkungen des Volkswechsels

Aktualisiert: vor 8 Monaten
Artikel-ID: 211130
Produkt:

Bekannte Probleme

  • Kann ich das Volk eines Charakters ändern?
  • Ist beim Kauf eines Volkswechsels eine Namensänderung enthalten?
  • Werde ich meine volksspezifischen Boni behalten?
  • Was geschieht mit meinem Ruf, wenn ich das Volk ändere?

Du kannst einen Volkswechsel im modernen World of Warcraft und Wrath of the Lich King erwerben, um das Volk, nicht aber die Fraktion deines Charakters zu ändern. Der Volkswechsel steht in WoW Classic nicht zur Verfügung.

Einen Volkswechsel kannst du im Battle.net Onlineshop oder direkt in World of Warcraft erwerben. Auf den Shop im Spiel kannst du von jedem Realm aus zugreifen. Wenn du dich in einer Warteschlange befindest, weil dein Realm voll ist, verlasse die Warteschlange und wähle einen anderen Realm aus. Alle Einkäufe sind endgültig, und die einzige Möglichkeit, diesen Prozess rückgängig zu machen, besteht darin, nach Ablauf der Abklingzeit einen weiteren Volkswechsel zu erwerben.

Nachfolgend findest du eine Liste der Einschränkungen für diesen Dienst. Der Kundendienst kann keine der folgenden Einschränkungen umgehen.

Einschränkungen

  • Dein Charakter muss mindestens Stufe 10 erreicht haben.
  • Der Wechsel zu einem Verbündeten Volk wird keine Traditionsrüstung freischalten.
  • Ausstehende Charakterdienste können den Kauf eines Volkswechsels verhindern.
  • Du kannst keinen Volkswechsel durchführen, wenn der Charakter in den letzten 72 Stunden einen Volks- oder Fraktionswechsel abgeschlossen hat.
  • Kürzlich geboostete Charaktere müssen 72 Stunden warten, bevor die Nutzung eines Charakterdienstes wieder möglich wird.

Was sich ändert

  • Jeder Volkswechsel beinhaltet eine optionale Umbenennung. Wenn du einen neuen Namen für deinen Charakter wählst, können andere Spieler auf demselben Realm den alten Namen 30 Tage lang nicht verwenden. Du kannst während dieser Zeit einen neuen Charakter mit dem alten Namen erstellen, wenn du den Namen behalten möchtest.
  • Wenn du zwischen zwei nicht-Verbündeten Völkern wechselst, wird der Ruf bei deiner Heimatstadt an die Hauptstadt des neuen Volkes umgewandelt. Alle anderen Ruffraktionen sind nicht betroffen.
    Hinweis: Ruf bei den Verbündeten Völker ist neutral. Der Wechsel von oder zu einem verbündeten Volk (z.B. Hochberg Tauren oder Lichtgeschmiedete Draenei) hat keinen Einfluss auf diesen Ruf.
  • Das Charakterprofil im Arsenal wird mit der Zeit mit deinen Änderungen aktualisiert.

Was gleich bleibt

  • Ausrüstung, Inventar und Währungen – einige Questgegenstände werden nicht übernommen
  • Talente, Glyphen und Berufe
  • Reit- und Haustiere sowie Spielzeugsammlungen
  • Erfolge und Titel
  • Quests
  • Flugpunkte
  • Freundes- und Ignoreliste
  • Gildenzugehörigkeit

Hinweis: Bestimmte volksspezifische Quests können auf deinem Charakter verbleiben, obwohl sie nicht mehr abgeschlossen werden können.

Einschränkungen

  • Dein Charakter muss mindestens Stufe 10 erreicht haben.
  • Ausstehende Charakterdienste können den Abschluss eines Volkswechsels verhindern.
  • Du kannst keinen Volkswechsel durchführen, wenn der Charakter in den letzten 30 Tagen einen Volks- oder Fraktionswechsel abgeschlossen hat.
  • Kürzlich geboostete Charaktere müssen 72 Stunden warten, bevor die Nutzung eines Charakterdienstes wieder möglich wird.
  • Nicht verfügbar für Klassen, die innerhalb ihrer Fraktion nur eine Spezies zur Verfügung haben (Druide, Blutelfenpaladin, Draeneischamane).

Was sich ändert

  • Jeder Volkswechsel beinhaltet eine optionale Umbenennung. Wenn du einen neuen Namen für deinen Charakter wählst, können andere Spieler auf demselben Realm den alten Namen 30 Tage lang nicht verwenden. Du kannst während dieser Zeit einen neuen Charakter mit dem alten Namen erstellen, wenn du den Namen behalten möchtest.
  • Der Ruf des Charakters in seiner Heimatstadt wird in Ruf bei der Hauptstadt des neuen Volkes umgewandelt. Alle anderen Ruffraktionen sind nicht betroffen.
  • Reittiere, die rassenspezifisch sind oder beim Argentumturnier erhalten wurden, können in andere Reittiere umgewandelt werden.

Was gleich bleibt

  • Ausrüstung, Inventar und Währungen – einige Questgegenstände werden nicht übernommen
  • Talente, Glyphen und Berufe
  • Erfolge und Titel
  • Quests
  • Flugpunkte
  • Freundes- und Ignoreliste
  • Gildenzugehörigkeit

Hinweis: Bestimmte volksspezifische Quests können auf deinem Charakter verbleiben, obwohl sie nicht mehr abgeschlossen werden können.