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Abklingzeit verhindert Charakterdienst

Aktualisiert: vor 7 Monaten
Artikel-ID: 45016
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Bekannte Probleme

  • Könnt Ihr die Abklingzeit entfernen, damit ich das Volk wechseln kann?
  • Charakter kann nicht übertragen werden, die Meldung sagt "zu kürzlich transferiert"
  • Ich möchte die Abklingzeit eines Fraktionswechsels umgehen.

Einige Charakterdienste aktivieren eine Abklingzeit für den entsprechenden Charakter.

Kostenlose Charaktertransfers unterliegen dieser Einschränkung nicht und lösen keine Abklingzeit aus. Abklingzeiten können durch den Kundendienst nicht umgangen werden.

Modernes WoW

Die meisten Charakterservice-Cooldowns betragen 72 Stunden, während dieser Zeit kannst du keinen anderen Service der gleichen Art ausführen. Wenn jedoch ein Charakter auf einen anderen Account übertragen wird, kann dieser Charakter 30 Tage lang keinen kostenpflichtigen Transfer durchführen.

Nach der Nutzung einer Charakteraufwertung kann der Charakter innerhalb der Abklingzeit von 72 Stunden keinen Realmtransfer, Fraktions- oder Volkswechsel durchführen.

WoW Classic

Charaktere können den kostenpflichtigen Charaktertransfer nur einmal alle 90 Tage nutzen.

Wrath of the Lich King

Kostenpflichtige Charaktertransfere, Fraktionswechsel und Volkswechsel haben eine Abklingzeit von 30 Tagen. Während dieser Zeit kannst du keine weiteren Dienste derselben Art durchführen. Zusätzlich dazu, kannst du keinen Fraktionswechsel oder Volkswechsel innerhalb von 30 Tagen voneinander nutzen. 

Nach der Nutzung einer Charakteraufwertung kann der Charakter innerhalb der Abklingzeit von 72 Stunden keinen Realmtransfer, Fraktions- oder Volkswechsel durchführen.