Einschränkungen und Einschränkungen des Fraktionswechsels
Bekannte Probleme
- Was passiert mit Questfortschritt, Gegenständen, Erfolgen und Sammlungen?
- Ich möchte meinen Charakter auf meinem WoW Classic-Account fraktionswechseln, aber ich kann nicht.
- Muss ich nach einem Fraktionswechsel in der Paktkampagne von vorne anfangen?
- Was passiert mit meinem Ruf, wenn ich zur anderen Fraktion wechsle?
Ein Fraktionswechsel ermöglicht es euch, die Fraktion eines Charakters auf Fortschrittsrealms von World of Warcraft oder WoW Classic zu wechseln. Um den Fraktionswechsel abzuschließen, müsst ihr ein neues Volk, ein neues Aussehen und einen neuen Namen auswählen. Der Fraktionswechsel-Service ist in WoW Classic Era nicht verfügbar.
Fraktionswechsel können im Battle.net Shop oder im Shop von World of Warcraft erworben werden. Ihr könnt von jedem Realm aus auf den Shop im Spiel zugreifen. Wenn ihr euch in einer Warteschlange befindet, weil euer Realm voll ist, dann entfernt euch aus der Warteschlange und wählt einen anderen Realm aus.
Im Folgenden finden Sie eine Liste der Einschränkungen für diesen Dienst. Der Kundendienst kann die unten aufgeführten Einschränkungen nicht umgehen.
Einschränkungen
Service-Einschränkungen
- Charaktere, die ein Haus besitzen, können nicht von der Fraktion gewechselt werden. Macht einen anderen Charakter zum Besitzer, indem ihr das Dropdown-Menü für den Hausbesitzer verwendet. Sie befindet sich in den Hauseinstellungen und -berechtigungen
- Mit einem "Starter Edition"-Account könnt ihr keinen Fraktionswechsel durchführen.
- Ein Charakter, der die Klasse probiert hat, kann nicht von der Fraktion gewechselt werden.
- Ihr könnt keinen Fraktionswechsel mit einem Charakter durchführen, für den ein weiterer Charakterdienst aussteht. Ein Charakter hat zum Beispiel einen Volkswechsel begonnen und noch nicht abgeschlossen.
- Ihr könnt keinen Fraktionswechsel mit einem Charakter durchführen, der in den vergangenen 72 Stunden bereits eine Charakteraufwertung erhalten hat.
- Ihr könnt keinen Fraktionswechsel mit einem Charakter durchführen, der in den letzten 3 Tagen einen Volks- oder Fraktionswechsel vollzogen hat.
- Charaktere in Remix-Varianten von World of Warcraft können nicht die Fraktion wechseln.
Einschränkungen im Spiel
- Charaktere, die nicht mindestens Stufe 10 erreicht haben, können nicht fraktionswechseln. Außerdem:
- Dämonenjäger und Dracthyrcharaktere müssen ihre Questreihen im Startgebiet abgeschlossen haben.
- Worgencharaktere müssen Gilneas verlassen haben und Goblincharaktere müssen Kezan verlassen haben.
- Jeder Charakter, der auf der Insel des Verbannten beginnt, muss die Insel des Verbannten verlassen haben.
- Ihr könnt keinen Charakter mit aktiven Auktionen im Auktionshaus zur Fraktion wechseln.
- Charaktere mit Erbstücken in Eurem Inventar oder ausgerüsteten Charakteren können nicht fraktionswechseln.
- Ihr könnt keinen Fraktionswechsel durchführen, wenn sich im Briefkasten Post befindet.
- Charaktere, die bereits eine WoW-Marke besitzen, können nicht die Fraktion wechseln.
- Charaktere mit eingesperrten Kampfhaustieren können nicht die Fraktion wechseln.
- Ein Charakter, der Gildenmeister ist, kann nicht fraktionswechseln, ihr müsst die Leitung an ein anderes Mitglied übertragen oder eure Gilde auflösen.
- Ihr könnt keinen Fraktionswechsel durchführen, solange noch eine Belohnung aus der Großen Schatzkammer aussteht.
Konsequenzen
Konsequenzen für den Dienst
- Sie können die Fraktion des Charakters 72 Stunden lang nicht mehr ändern.
- Das Volk des Charakters kann 72 Stunden lang nicht geändert werden.
- Ihr könnt keine Gegenstände wiederherstellen , die ihr vor dem Fraktionswechsel zerstört, verkauft oder entzaubert habt.
- Wenn ihr den Namen eures Charakters ändert, bleibt der ursprüngliche Name 30 Tage lang für euch auf dem Realm reserviert.
Konsequenzen im Spiel
Sozial
- Wenn Ihr einer Gilde angehört, werdet Ihr Eure Gilde verlassen.
- Deine Freundesliste und die Ignorierliste von World of Warcraft werden gelöscht (nicht die Battle.net Freundesliste).
Quests, Questreihen und Missionen
- Euer Questlog wird gelöscht: Alle eure Quests werden abgebrochen und alle Questgegenstände in eurem Inventar wurden zerstört. Wenn ihr eine Quest abschließen möchtet, die vor dem Fraktionswechsel bereits lief, müsst ihr den Questgeber aufsuchen, um die Quest erneut anzunehmen und von vorne zu beginnen.
- Fraktionsspezifische Questreihen werden nicht umgewandelt, insbesondere nicht die Kriegskampagne von Wenn eine Questreihe bestimmte Spielinhalte freischaltet, sind diese Inhalte auch bei der neuen Fraktion nicht verfügbar (siehe Freischaltung von Spielinhalten).
- Laufende Anhänger-, Werft-, Champion- oder Gefährtenmissionen werden abgebrochen.
- Der Paktfortschritt ist völlig unabhängig von den Fraktionen und hat keine Auswirkungen auf einen Fraktionswechsel.
Errungenschaften
- Abgeschlossene Erfolge, die fraktions- und charakterspezifisch sind, werden in ihren fraktionsübergreifenden Gegenwert umgewandelt. Wenn der Erfolg noch nicht abgeschlossen wurde, wird jeder Teilfortschritt zurückgesetzt. Zum Beispiel Nemesis-Erfolge.
- Alle Erfolge des Argentumturniers (ob noch im Gange oder abgeschlossen) werden zurückgesetzt.
- Andere Erfolge gelten accountübergreifend und bleiben davon unberührt.
Sammlungen (Titel, Haustiere, Reittiere und Transmogrifikationen)
- Fraktionsspezifische Titel werden in ihr fraktionsübergreifendes Äquivalent umgewandelt.
- Fraktionsspezifische Haustiere werden in ihr fraktionsübergreifendes Äquivalent umgewandelt: Gildenseite, Gildenherold, Mondkinküken usw.
- Reittiere werden nicht konvertiert. Reittiere gelten accountübergreifend, was bedeutet, dass fraktionsspezifische Reittiere fraktionsübergreifend sind.
- Transmogrifikationen bleiben davon unberührt.
PVP
- Währungen (Ehre und Eroberung) bleiben davon unberührt.
- Der Fortschritt für die saisonale Belohnungsleiste bleibt davon unberührt, da sie accountübergreifend ist: Alle eure Charaktere tragen unabhängig von ihrer Fraktion zur saisonalen Belohnungsleiste bei.
- Nach einem Fraktionswechsel werdet ihr erst dann Held der Allianz oder Held der Horde werden, wenn ihr in eurer neuen Fraktion 50 Siege errungen habt.
Ruf und verbündete Völker
- Fraktionsspezifische Ruffraktionen werden in ihr fraktionsübergreifendes Äquivalent umgewandelt, falls es ein solches gibt.
- Fraktionsspezifische Ruffraktionen, für die es bei der neuen Fraktion keine Entsprechung gibt, werden auf neutrale Rufstufe zurückgesetzt.
- Der Ruf bei Völkern und Fraktionen, die weder der Horde noch der Allianz angehören, bleibt davon unberührt. Verbündete Völker gehören keiner der beiden Fraktionen an. Das bedeutet, dass der Ruf bei einem verbündeten Volk nicht auf das neue Volk übertragen wird. Ebenso, wenn ihr die Traditionsrüstung mit dem ursprünglichen Volk freigeschaltet habt, schaltet ihr nicht die Traditionsrüstung des neuen Volkes frei.
- Fortschritt für eine fraktionsspezifische Paragontruhe wird zurückgesetzt.
- Auf unserer Seite Fraktionswechsel für Rufumwandlung findet ihr eine Aufschlüsselung der Umwandlung.
Freischaltung von Spielinhalten
- Fliegen, Flugrouten, Portale und Fähren
- Pfadfinder ist eine accountweite Freischaltung: Wenn ihr den Erfolg freigeschaltet habt, bleibt die Flugfähigkeit eures Charakters davon unberührt.
- Wenn ihr die Fraktion wechselt, behaltet ihr alle neutralen Flugrouten, die ihr bereits entdeckt habt. Außerdem schaltet ihr bei der neuen Fraktion automatisch die grundlegenden Flugrouten frei, die denen eurer ursprünglichen Fraktion entsprechen.
- Transportmittel, die an eine bestimmte Questreihe gebunden sind, müssen mit Abschluss dieser Questreihe freigeschaltet werden, auch wenn ihr das entsprechende Fraktionsäquivalent bereits bei der ursprünglichen Fraktion abgeschlossen habt. So werden zum Beispiel das Portal nach Silithus und die Fähre und das Portal nach Boralus oder Dazar'Alor durch die Kriegskampagne freigeschaltet.
- Accountweite Freischaltungen bleiben davon unberührt (bleiben in der neuen Fraktion verfügbar). Dazu gehören:
- Weltquests.
- Battle for Azeroth
- Essenzen für das Herz von Azeroth.
- Zugang zu Inselexpeditionen, der Belagerung von Boralus und der Königsruh.
- Shadowlands
- Erinnerungen des Runenmetzes (legendäre Eigenschaftsrezepte)
- Fäden des Schicksals.
- Zugang zu Torghast und den Gewundenen Korridoren.
- Fraktionsspezifische Missionstabellen werden in ihre fraktionsspezifischen Äquivalente umgewandelt, darunter:
- Garnison und Werft von Warlords of Draenor (nur abgeschlossene Gebäude).
- Battle for Azeroth: Horde: 'Wehklagen' der Banshee und 'Erlösung des Allianzwindes'.
- Anhänger, Crews, Champions oder Begleiter beliebiger Erweiterungen.
- Andere Spielfreischaltungen, die fraktionsspezifisch sind, werden in der neuen Fraktion nicht freigeschaltet. Dazu gehören Kriegsfronten aus Battle for Azeroth (durch die Kriegskampagne freigeschaltet) und einige Transportschiffe (siehe Flugrouten, Portale und Fähren).
Schlachtzugszyklen werden mit eurem Charakter übertragen. Mythische Schlachtzüge, die vor einem Fraktionswechsel begonnen wurden, können nicht fortgesetzt werden.
Einschränkungen
Service-Einschränkungen
- Mit einem "Starter Edition"-Account könnt ihr keinen Fraktionswechsel durchführen.
- Ihr könnt keinen Fraktionswechsel mit einem Charakter durchführen, der in den vergangenen 72 Stunden bereits eine Charakteraufwertung erhalten hat.
- Ihr könnt keinen Fraktionswechsel mit einem Charakter durchführen, der in den letzten 3 Tagen einen Volks- oder Fraktionswechsel vollzogen hat.
- Ihr könnt mit einem Charakter, der das Goldlimit für seine Stufe überschreitet, keinen Fraktionswechsel durchführen.
Charakterstufe: Maximales Gold 10-30 500 g 31-50 2500g 51-80 25000g 81-90 50000g
Einschränkungen im Spiel
- Charaktere, die nicht mindestens Stufe 10 erreicht haben, können nicht fraktionswechseln.
- Ihr könnt keinen Charakter mit aktiven Auktionen im Auktionshaus zur Fraktion wechseln.
- Ihr könnt keinen Fraktionswechsel durchführen, wenn sich im Briefkasten Post befindet.
- Ein Charakter, der Gildenmeister ist, kann nicht fraktionswechseln, ihr müsst die Leitung an ein anderes Mitglied übertragen oder eure Gilde auflösen.
Konsequenzen
Konsequenzen für den Dienst
- Sie können die Fraktion des Charakters 3 Tage lang nicht ändern.
- Das Volk des Charakters kann 3 Tage lang nicht geändert werden.
- Ihr könnt keine Gegenstände wiederherstellen , die ihr vor dem Fraktionswechsel zerstört, verkauft oder entzaubert habt.
- Wenn ihr den Namen eures Charakters ändert, bleibt der ursprüngliche Name 30 Tage lang für euch auf dem Realm reserviert.
Konsequenzen im Spiel
Sozial
- Wenn Ihr einer Gilde angehört, werdet Ihr Eure Gilde verlassen.
- Deine Freundesliste und die Ignorierliste von World of Warcraft werden gelöscht (nicht die Battle.net Freundesliste).
Quests, Questreihen und Erfolge
- Euer Questlog wird gelöscht: Alle eure Quests werden abgebrochen und alle Questgegenstände in eurem Inventar wurden zerstört. Wenn ihr eine Quest abschließen möchtet, die vor dem Fraktionswechsel bereits lief, müsst ihr den Questgeber aufsuchen, um die Quest erneut anzunehmen und von vorne zu beginnen.
- Questgegenstände von legendären Quests wie Val'anyr, Hammer der Uralten Könige werden nicht zerstört, aber die Quests müssen erneut aufgenommen werden, bevor ihr fortfahren könnt.
- Abgeschlossene Erfolge, die fraktionsspezifisch sind, werden in ihren fraktionsübergreifenden Gegenwert umgewandelt. Wenn der Erfolg noch nicht abgeschlossen wurde, wird jeder Teilfortschritt zurückgesetzt.
- Alle aktiven oder abgeschlossenen Quests und Erfolge des Argentumturniers werden zurückgesetzt.
Ruf
- Fraktionsspezifische Ruffraktionen werden in ihr fraktionsübergreifendes Äquivalent umgewandelt, falls es ein solches gibt.
- Fraktionsspezifische Ruffraktionen, für die es bei der neuen Fraktion keine Entsprechung gibt, werden auf neutrale Rufstufe zurückgesetzt.
- Der Ruf bei Völkern und Fraktionen, die weder der Horde noch der Allianz angehören, bleibt davon unberührt.
- Auf unserer Seite Fraktionswechsel für Rufumwandlung findet ihr eine Aufschlüsselung der Umwandlung.
Andere
- Fraktionsspezifische Reittiere werden in ihr fraktionsübergreifendes Äquivalent umgewandelt.
- Fraktionsspezifische Titel werden in ihr fraktionsübergreifendes Äquivalent umgewandelt.
- Ehre und Arenawertung bleiben davon unberührt.
- Um Arenapunkte zu erhalten, müsst Ihr mindestens 10 Matches für eine Fraktion gespielt haben.
- Wenn ihr die Fraktion wechselt, behält ihr alle neutralen Flugrouten, die ihr bereits entdeckt habt, und eure entdeckten Flugrouten werden in gleichwertige normale Flugrouten eurer neuen Fraktion umgewandelt.
- Schlachtzugszyklen werden mit eurem Charakter übertragen.